Heute ist ein wichtiger Stichtag. Der Auslandseinkauf im Internet wird deutlich günstiger. Grund dafür ist die Anhebung der Zoll-Freigrenze die dank einer neuen EG-Verordnung von bisher 22 Euro auf 150 Euro angepasst werden muss.
Dabei sind mögliche Fracht- und Versandgebühren nicht mit einzurechnen. Der eigentliche Warenwert ist ausschlaggebend. Ausgenommen sind weiterhin einige hochsteuerbare Waren wie z.B.:
- Alkohol, alkoholische Getränke
- Tabak und Tabakwaren
- Parfüms und Eau de Toilette
Update: Die Einfuhrumsatzssteuer hat man aber wohl weiterhin zu zahlen. Das betrifft auch die Frachtosten, Anteilig in Prozenten wie die Fracht auf europäischen Gebiet unterwegs ist.
Wie der Zufall es so will, ist momentan ein Päckchen mit einem Wahrenwert unter den 150 Euro auf dem Weg zu mir. Mal schauen, was ich extra zahlen darf.
Update 02.Februar 2009: Ich bin noch die Auflösung schuldig. DHL kannte kurz nach dem Stichtag die neue Reglung noch nicht! Das ist in dem Fall unschön, denn man muss explizit die Ware mit dem Hinweis auf die 150 Euro Grenze beim Zoll anmelden. Tut man das nicht, behandelt der Zoll die Lieferung wie bisher und schlägt seinen Zoll drauf.
Nachdem ich die DHL auf das Versäumnis hinwies, habe ich nach sechs Wochen auch eine Rückmeldung erhalten. Ganz wichtig ist die Rechnung nicht gleich zu bezahlen. Bis DHL den zuviel bezahlten Betrag rückbucht, kann es lange dauern.
Die ursprünglichen Gebühren für Zoll durfte ich von der Rechnungssumme abziehen.
